Gustav-Heinemann-Schule Hagen

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Der Trainingsraum befindet sich neben dem Bällchenbad im Lichthof.

Hier gibt es viele Materialien, die dabei helfen, über sein Verhalten nachzudenken.

Der Trainingsraumlehrer hilft dabei.

Die Schüler im Traingsraum müssen überlegen, welche der Regeln sie nicht einhalten konnten.

Danach überlegen sie, was sie besser machen können.

Das wird in einem Vertrag aufgeschrieben.

Nach ein paar Tagen wird geguckt, ob der Schüler sich an die Regeln halten konnte.

 

Die Schulregeln an der Gustav-Heinemann-Schule

                   

 

                  

 

                  

Die Schulregel-Bilder sind Eigentum der Gustav-Heinemann-Schule und dürfen nicht ohne Genehmigung kopiert und /oder anderweitig verwendet werden.

 

Folgende Rechte werden für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Helferinnen und Helfer und anderweitig Beschäftigte in der Gustav-Heinemann-Schule zugrunde gelegt:

 

§ Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, in Ruhe zu lernen, zu arbeiten und zu spielen und die Pflicht, für einen störungsfreien Unterricht zu sorgen.

 

§ Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten und zu arbeiten und die Pflicht, für einen guten Unterricht zu sorgen.

 

§ Alle müssen die Rechte der anderen akzeptieren und ihre Pflichten erfüllen.

 

(vgl. Bründel, H. /Simon, E. (2003): Die Trainingsraummethode – Unterrichtsstörungen – klare Regeln, klare Konsequenzen. Weinheim /Basel: Beltz (3. Aufl.). und www.trainingsraum-methode.de)

 

Wie kommt es zu einem Trainingsraumbesuch und wie läuft dieser ab?

Wenn die Schülerinnen und Schüler den Schulregeln der Gustav-Heinemann-Schule wiederholt nicht folgen können, treffen sie - nachdem sie mit ihren Lehrern gesprochen haben - die Entscheidung, den Unterricht, den Schulhof, die Essenssituation oder ihre Freizeit zu verlassen, um in den Trainingsraum zu gehen. In unserem neuen Raum werden sie von einer Lehrerin /einem Lehrer in Empfang genommen. Mit ihrer /seiner Unterstützung denken sie über ihr Verhalten nach und überlegen gemeinsam, wie sie in Zukunft am Unterricht oder den Pausen teilnehmen können bzw. mit anderen umgehen können, ohne dabei die Schulregeln zu missachten. Die Schülerinnen und Schüler können sich im Trainingsraum mit ihrem Verhalten auseinandersetzen und lösungsorientierte Alternativen zu ihrem Handeln kennen lernen. Dieser Prozess wird gemeinsam in einem Rückkehrplan festgehalten und dokumentiert, welcher eine Art Vertrag darstellt, mit dem sie dann in die Klasse zurückkehren.

Die Trainingsraumlehrerinnen und -lehrer arbeiten eng mit den Klassenteams, der Schulleitung und auch den Eltern und Erziehungsberechtigten zusammen.

Für Schülerinnen und Schüler, die noch keinen Zugang zu dieser Art des Umgangs mit dem eigenen Verhalten haben, bieten wir weiterhin wie bisher die Möglichkeit des Rückzugs im “Timeout-Raum“ (als Ruheinsel) an, um sich nach einer kleinen Pause wieder besser auf den Unterricht einlassen zu können.

 

Die pädagogische Arbeit im Trainingsraum

Ebene 1:

Es ist vorgesehen, dass nach 10 nötig gewordenen Besuchen des Kindes im Trainingsraum ein erstes, zeitnahes Beratungsgespräch mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten vereinbart wird, um über Lösungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bezüglich der Entwicklung eines positiven Verhaltens der Schülerin bzw. des Schülers zu beraten. Teilnehmer am Gespräch sind die Eltern, ein Vertreter des Klassenteams sowie ein Vertreter des Trainingsraumkonzeptes. Gemeinsame Überlegungen werden im Protokoll festgehalten und können Bereiche der Schule und des Unterrichts, aber auch Bereiche des Elternhauses betreffen.

Die Einladung erfolgt durch das Trainingsraumteam nach Rücksprache mit der Schulleitung.

Ebene 2:

Können besprochene Ziele trotz erfolgtem Gespräch nicht erreicht werden und wiederholen sich die Besuche im Trainingsraum weiterhin, wird nach einem Richtwert von 5 weiteren Trainingsraumbesuchen zu einem erneuten Gespräch durch die Schulleitung eingeladen. Bei diesem Treffen kommen dann die Erziehungsberechtigten, jeweils ein Vertreter aus dem Klassen- und Trainingsraumteam sowie die Schulleitung zusammen, um über weitere Unterstützungsangebote für das Kind zu beratschlagen.

Ebene 3:

Bei weiteren nicht behebbaren Verhaltensproblematiken im sozialen- und schulischen Miteinander, greifen weitere Ordnungsmaßnahmen gemäß des Schulgesetzes nach § 53. Über diese Maßnahmen entscheidet gemeinsam das Klassen- und Trainingsraumteam sowie die Mitglieder der Teilkonferenz und die Schulleitung.

Weiterhin bleiben Maßnahmen gemäß Schulgesetz §53 bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die Schulordnung vom oben beschriebenen Ablauf unberührt.

 

Bilder aus dem Trainingsraum

                  Arbeitsplatz                                                       Ruheecke

 

                     Handpuppe Junge und Mädchen als Gesprächsmedium        Playmobil zum Nachstellen einer Situation